Neue Führerscheinklassen sind jetzt gültig.

Eine 3. EU-Führerschein-Richtlinie sorgte für eine weitere europäische Vereinheitlichung der Führerscheine und führte zu Neuregelungen bei den Fahrerlaubnisklassen.

In Kraft traten die gesetzlichen Änderungen am 19.1.2013.

Für alle, die den Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben haben, gelten die Beschränkungen, die mit den neuen Regelungen einhergehen, nicht.

  

Die wichtigsten Unterschiede

  • Vereinfachte Aufstiegsmöglichkeiten bei den Zweiradklassen.

  • Änderungen beim Anhängerbetrieb mit Klasse B.

  • Große Trikes dürfen nicht mehr mit Klasse B gefahren werden.

  • mehr Informationen erhalten Sie unter Fahrlehrerverband